Status der Theaterfachschule Bongôrt-v. Roy:

Die Theaterfachschule Bongôrt-v. Roy ist eine Ergänzungsschule, die beim Sächsischen Staatsministerium für Kultus in Dresden als gleichwertig gemäß §2 Abs.2 Bundesausbildungsförderungsgesetz anerkannt ist.


Sie ist eine Ausbildungsstätte für darstellende Bühnenkunst, die den Studierenden ein umfassendes Lehrangebot im Bereich Schauspiel, Gesang und Bühnentanz bietet. Die Schule ist BAFöG-berechtigt. Das heißt, der Besuch ist gleichwertig mit dem Besuch einer öffentlichen Berufsfachschule.

Bundesministerium für Bildung und Forschung


§ 2 Abs.2 Bundesausbildungsförderungsgesetz-BAföG

Für den Besuch von Ergänzungsschulen und nichtstaatlichen Hochschulen wird Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn die zuständige Landesbehörde anerkennt, dass der Besuch der Ausbildungsstätte dem Besuch einer in Absatz 1 bezeichneten Ausbildungsstätte gleichwertig ist. Die Prüfung der Gleichwertigkeit nach Satz 1 erfolgt von Amts wegen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens oder auf Antrag der Ausbildungsstätte.





Rückzahlung, Vollzuschuss & Teil-
darlehen (§ 17 BAFöG)


Schüler-BAFöG wird in der Regel als Vollzuschuss gewährt, was bedeutet, das man das Geld vom Staat geschenkt bekommt. Es fallen also keinerlei Rückzahlungen an, wie dies beim Studierenden-BAFöG der Fall ist.

Höhe des Schülerbafögs
Das Schüler-BAFöG setzt sich wie das Studierenden-BAFöG aus 4 Komponenten zusammen, die zum Teil betragsmäßig aufgrund der Schulart differieren, jedoch natürlich auch immer vom Einzelfall abhängen. Bei den 4 Komponenten handelt es sich um:




Finanzierung: Neben dem BAFöG gibt es auch noch weitere Alternativen der Studium Finanzierung. Mit dem Bildungskredit haben Sie eine weitere Möglichkeit Ihr Studium zu finanzieren.

© Theaterfachschule Bongôrt-v. Roy 2009  AGBHausordnung Anfahrtsskizze